Ihr Schornsteinfegermeister
Martin Seifert
Ich begrüße Sie recht herzlich auf meiner Internetseite. Hier können Sie sich über meine Firma und die von mir angebotenen Leistungen informieren. Natürlich stehe ich Ihnen gern für Informationen und Beratungen unter den rechtsseitig angegebenen Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.
Ich bin Schornsteinfegermeister in der dritten Generation und seit September 2010 für den Kehrbezirk Aue von der Landesdirektion Sachsen als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (bis Ende 2012 Bezirksschornsteinfegermeister) hat als beliehener Unternehmer in einem, als Ergebnis einer Ausschreibung, ihm anvertrauten Kehrbezirk hoheitliche Tätigkeiten auszuführen.
Das sind im Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG), vom 26.11.2008 (BGBL 2008 Teil I Nr. 54 S. 2242) festgeschriebene Tätigkeiten.
Dazu gehören:
Durchführung von Feuerstättenschauen in einem bestimmten Zeitraum, es ist die Übeprüfung von Feuerungsanlagen auf ihre Bertriebs- und Brandsicherheit.
Erlass von Feuerstättenbescheiden.
Die Kontrolle über die auszuführenden Schornsteinfegerarbeiten.
Ersatzvornahmen von Schornsteinfegerarbeiten, wenn diese nicht fristgerecht nachgewiesen wurden.
Anlassbezogene Überprüfungen, wenn zum Beispiel die Betriebs- und Brandsicherheit einer Feuerungsanlage nicht gewährleistet erscheint.
Bauzustandsbesichtigungen nach § 82 Abs. 3 Sächsischen Bauordnung mit Ausstellung einer Bescheinigung der Unbedenklichkeit und der sicheren Benutzbarkeit für Neuerrichtung von Feuerungsanlagen, sowie den Anschluss von Kaminöfen.
Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist bei der Wahrnehmung seiner hoheitlichen Aufgaben (insbesondere beim Erlass des Feuerstättenbescheides als Verwaltungsakt) eine Behörde im Sinne des § 1 Abs. 4 VwVfG. Er führt als beliehener Unternehmer eine öffentlich - rechtliche Verwaltungstätigkeit aus.