Ihr Schornsteinfegermeister
Martin Seifert
Brandschutzklappen und Brandschutztüren verhindern im Brandfall eine Ausbreitung des Feuers über Lüftungsanlagen und Hausgeschosse.
Bei der Überprüfung von Brandschutzklappen und Brandschutztüren werden immer wieder gravierende Mängel festgestellt, die die ordnungsgemäße Funktion dieser Anlagen einschränken oder sogar verhindern.
Verordnungen der einzelnen Bundesländer (veröffentlicht in den jeweiligen Gesetzes- und Verordnungsblättern) regeln, wie bei der Überprüfung gebäudetechnischer Anlagen, zu den gehören die Brandschutzklappen und -türen, vorzugehen ist. Diese Überprüfungen ersetzen aber nicht eine Instandhaltung.
Als Sachkundiger für das Betreiben und wiederkehrende Überprüfen von Brandschutzklappen und -türen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung und führe die wartungs- und Instandhaltungsarbeiten aus.